Kontakt
Matthias Spalinger
Humanus-Haus Beitenwil
Postfach 55
CH-3113 Rubingen
Telefon 031-838 11 29
Mail: matthias.spalinger(at)vahs.ch
Die Adressen der Mitglieder der Fachstelle Prävention können Sie hier herunterladen.
Fachstelle Prävention
Die Fachstelle Prävention ist ein Organ des Verbandes. Sie setzt sich aus fünf bis sieben Persönlichkeiten zusammen, je eine Vertretung wird durch die Elternvereinigung Parentela und den Vorstand des Verbandes in dieses Gremium delegiert. Die übrigen Mitglieder der Fachstelle werden durch das Kuratorium für jeweils drei Jahre gewählt, die Zusammensetzung erfolgt nach fachlichen Kriterien. Mindestens ein Mitglied der Fachstelle sollte eine andere menschenkundliche Grundhaltung vertreten als die Anthroposophie und eines sollte der französischen Sprache mächtig sein.
Die vom Kuratorium verabschiedeten „Selbstverpflichtungen der Institutionen im Zusammenhang mit Gewalt" und „Grundsätze im Umgang mit Gewalt" bilden die Grundlage der Tätigkeit der Fachstelle. Die Fachstelle hält die Form ihrer Zusammenarbeit in einem Reglement fest, das den Instituionen bekannt ist.
Die Fachstelle ist Ansprechpartnerin, Beratungs- und Informationsstelle für Institutionen bei Fragen von Prävention und Intervention im Zusammenhang mit allen Formen von Gewalt.
Sie unterstützt und koordiniert den regelmässigen Erfahrungsaustausch unter den Einrichtungen, fördert deren Vernetzung und ist dafür besorgt, dass dem Thema Gewalt in der Fort- und Weiterbildung, aber auch in den spezifischen Ausbildungsgängen, genügend Beachtung geschenkt wird. Die Fachstelle ist grundsätzlich keine Meldestelle, sie bearbeitet nicht selber Vorfälle von Gewalt in Institutionen.
Bei schwerwiegenden Vorfällen von Gewalt in Institutionen wird die Fachstelle unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes informiert. Die Fachstelle, die grundsätzlich nicht auf anonyme Meldungen eingeht, überprüft die getroffenen bzw. geplanten Massnahmen und berät bei Bedarf die Institutionen bei den Interventionen. Sie achtet darauf, dass die Informationen vollständig sind, eine genaue Beschreibung des Vorfalles aus der Sicht aller Beteiligten sowie eine Auflistung aller geplanten und eingeleiteten Massnahmen vorliegt. Bei Bedarf unterstützt die Fachstelle die Institution bei der Bearbeitung des Vorfalles oder hilft geeignete Fachleute für die Begleitung zu suchen. Wenn die Angelegenheit erledigt ist, erfolgt durch die Institution eine Abschlussinformation an die Fachstelle.
Durch interne und externe Fortbildung fördern die Mitglieder der Fachstelle ihre eigenen Kompetenz. Wenn es schwierige Situationen erfordern, ist die Fachstelle verpflichtet, weitere Sachverständige beizuziehen.
Bei unzureichender Information, gravierenden Schwierigkeiten oder mangelnder Kooperation seitens einer betroffenen Institution kann die Fachstelle dringende Massnahmen mit zeitlicher Beschränkung oder gezielte Interventionen fordern. Diese Auflagen müssen schriftlich formuliert werden, gleichzeitig erfolgt eine Information über diese Beanstandungen an den Vorstand des Verbandes.
Als Organ des Verbandes ist die Fachstelle der Jahresversammlung rechenschaftspflichtig. Sie orientiert schriftlich über ihre Tätigkeit, begründet die von ihr getroffenen Entscheidungen und ist offen für Rückfragen und Anregungen. Durch den regelmässig im Rahmen der Kuratoriumsinstitutionen stattfindenden Erfahrungsaustausch und die damit verbundenen Begegnungen und Gespräche entsteht die für die Tätigkeit der Fachstelle notwendige Transparenz und Offenheit.
Die Arbeit der Fachstelle dient dem Schutz der uns anvertrauten betreuten Menschen und den in unseren Institutionen mitarbeitenden Persönlichkeiten. Grundlage der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und der Fachstelle bilden die Beratungen und Überlegungen im Zusammenhang mit den Fragen um alle Formen von Gewalt, die auch in den „Regelungen der Zusammenarbeit" ihren schriftlichen und verbindlichen Ausdruck gefunden haben.
In erster Linie ist die Selbstverantwortung der Institutionen gefragt, nur bei groben Versäumnissen oder Verletzung der schriftlich getroffenen Vereinbarungen wird die Fachstelle zum Schutz der Betreuten, der Mitarbeitenden und der Aufgabe aktiv.
Spezielle Aufwendungen der Fachstelle werden durch den Verband abgegolten, sofern sie nicht durch den Arbeitgeber der Mitglieder übernommen werden. Mitarbeitende der Fachstelle, die nicht in einer dem Kuratorium angeschlossenen Institution arbeiten, werden nach Absprache für ihren Aufwand entlöhnt.
Grundsätze im Umgang mit Gewalt
Laden Sie unsere Grundsätze im Umgang mit Gewalt als PDF herunter.
Selbstverpflichtungen der Institution im Umgang mit Gewalt
Laden Sie unsere Selbstverpflichtungen der Institution im Umgang mit Gewalt als PDF herunter.